KI-generierte Bilder sind immer präsenter geworden, gleichzeitig gibt es aber auch Missverständnisse. Lasst uns mal drüber sprechen.
Oft entsteht der Eindruck, Bilder ließen sich per Knopfdruck erzeugen oder ähnlich steuern wie klassische Fotografie oder Illustration. Ein einfacher Prompt soll eine ganze Kampagne erschaffen in kürzester Zeit und zu einem Bruchteil des gewohnten Preises. Ist doch so, oder?
In der Praxis funktioniert KI-gestützte Bildentwicklung jedoch grundlegend anders – und bringt Besonderheiten mit sich, auf die ich versuchen will hier einzugehen.
Die Arbeit mit Bild-KI (Midjourney etc) ist immernoch ein explorativer Prozess. Ergebnisse sind nicht vollständig vorhersehbar und nicht in Gänze technisch erzwingbar. Entscheidend ist nicht die KI selbst, sondern wie sie eingesetzt wird.
Als AI-Artist steuere und kuratiere ich diesen Prozess mit meinem künstlerischen Verständnis, meiner Erfahrung als Designerin und meiner gestalterischen Haltung. Ich übersetze Ziele und Inhalte in visuelle Konzepte, formuliere Bildwelten und treffe eine bewusste Auswahl. Die KI ist dabei mein Werkzeug. Kreativität und Entscheidungen bleiben menschlich.
Die Entwicklung und die Arbeit mit KI-Bildern bringt ausserdem noch besondere rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen mit sich.
Für die Bildentwicklung kommen bei mir KI-Tools wie Midjourney, Krea, Higgsfield oder Magnific zum Einsatz. Diese Systeme werden von externen Anbietern betrieben. Das bedeutet: Sämtliches Material, das in diese Systeme geladen wird (etwa Referenzbilder, Produkte, Personenportraits etc.) kann technisch durch den jeweiligen Anbieter verarbeitet und weiterverwendet werden. Auf diese Nutzungsbedingungen habe ich keinen Einfluss.
Vor Projektstart ist daher wichtig zu klären, ob du mit der Nutzung solcher Plattformen einverstanden bist und ob du die notwendigen Rechte an allen bereitgestellten Materialien besitzt. Insbesondere bei sensiblen Inhalten, Marken, Produkten oder realen Personen ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich. Wenn du dir bei der Rechtelage deiner Bilder unsicher bist, kann ich eine erfahrene Fotoredakteurin empfehlen, die uns bei der Prüfung und Absicherung unterstützt.
Ein weiterer Punkt betrifft die rechtliche Einordnung der generierten Bilder. Es kann nicht vollständig ausgeschlossen werden, dass KI-generierte Motive zufällig Ähnlichkeiten mit real existierenden Personen, Produkten oder geschützten Werken aufweisen. Zur Risikominimierung erfolgt eine manuelle Sichtprüfung der Ergebnisse sowie, wenn sinnvoll, eine einfache Rückwärtssuche. Eine vollständige rechtliche Garantie kann derzeit jedoch nicht gegeben werden. Bei einer Beauftragung erkennst du an, dass ein verbleibendes Restrisiko besteht und von dir getragen wird.
Auch in Bezug auf Urheber- und Nutzungsrechte bei KI-Bildern unterscheidet sich KI-gestützte Bildentwicklung von klassischen Verfahren. Nach aktuellem Stand liegen die urheberrechtlichen Grundlagen bei den jeweiligen KI-Anbietern. Die konkreten Nutzungsrechte an den für dein Projekt entwickelten Motiven werden jedoch über mich vertraglich geregelt. Umfang, Dauer, Medien und territoriale Nutzung werden projektbezogen definiert und entsprechend vergütet.
Die Bildentwicklung erfolgt, sofern technisch auf der Plattform möglich, im sogenannten Stealth-Modus. Dadurch wird sichergestellt, dass die Motive nicht öffentlich sichtbar oder auffindbar sind.
Der Projektablauf folgt einer klaren Struktur:
Zuerst werden Moodboards und visuelle Referenzen entwickelt. Stil, Atmosphäre, Farbigkeit und gegebenenfalls wiederkehrende Charaktere werden festgelegt, um eine konsistente Bildwelt zu schaffen. Diese Phase ist entscheidend für die spätere Qualität der Ergebnisse.
Es werden ausserdem Ziel und Einsatz der Motive definiert. Sollen sie ein Image transportieren, ein Produkt visualisieren oder eine Geschichte erzählen?
Wie viele Motive werden benötigt, in welchen Formaten und für welche Medien? Gerade bei KI-generierten Bildern ist wichtig zu wissen, dass unterschiedliche Formate nicht einfach aus einem Motiv herausgeschnitten werden. Jedes Format wird separat generiert und in die benötigte Größe gerendert.
Die Motivgenerierung erfolgt zunächst in reduzierter Auflösung. In mehreren Iterationen entstehen Varianten, aus denen du die Motive auswählst, die in die Endbearbeitung gehen. Mit ihrer Freigabe ist die Gestaltungsphase abgeschlossen. Nachträgliche inhaltliche Änderungen erfordern neue Generierungsrunden und werden separat kalkuliert.
In der Postproduktion werden die ausgewählten Motive weiter veredelt. Dazu gehören Farb- und Tonwertkorrekturen, Retusche, stilistische Feinjustierungen sowie das Upscaling auf das vereinbarte Endformat. Erst hier erhalten die Bilder ihre finale Qualität und Einsatzfähigkeit.
Von meiner Seite werden die zu übergebenden Motive in den Metadaten mit dem Hinweis „Mithilfe von KI generiert“ versehen, um meinen Verpflichtungen gegenüber dem EU AI-Act nachzukommen. Siehe auch Kasten unten.
Am Ende werden die fertigen Motive in den vereinbarten Dateiformaten übergeben. Die Nutzung erfolgt entsprechend der zuvor definierten Rechte.
Zusammengefasst bedeutet KI-gestützte Bildentwicklung: Sie ist kein automatisierter Prozess, sondern ein kuratierter. Absolute rechtliche Sicherheit kann technisch derzeit nicht gewährleistet werden. Klare Briefings, realistische Erwartungen und ein bewusster Umgang mit den Besonderheiten dieser Technologie sind entscheidend. Die gestalterische Qualität entsteht nicht durch die KI allein, sondern durch Konzept, Erfahrung und Auswahl.
Müssen KI-Bilder gekennzeichnet werden? Stand 12.2025
„Mit KI gestaltet“, „KI-generiert“… Ob ein solcher Hinweis sinnvoll ist, hängt stark vom Kontext, vom Einsatzbereich und von der Zielgruppe ab, aber im Grunde: ja.
In vielen Projekten wird KI als gestalterisches Werkzeug eingesetzt, vergleichbar mit digitaler Illustration, 3D oder Compositing. Ist also eindeutig erkennbar, dass es sich nicht um eine realtische Darstellung handelt, kann darauf verzichtet werden.
In anderen Zusammenhängen kann Transparenz sinnvoll sein, etwa um Erwartungen zu steuern oder Vertrauen zu schaffen. (Siehe Deep-Fakes). Wenn ein Betrachter sich durch das gezeigte Bild täuschen lassen könnte, besteht eine Pflicht zur Kennzeichnung.
Der EU AI-Act bietet bietet hier ausführliche Angaben.
Bei allem hier geschriebenen beachtet bitte, dass ich kein Rechtsanwalt bin, und nur den mir bekannten derzeitigen Stand wiedergebe. Im Zweifelsfall sollte das mit einem Medienrechtler besprochen werden.